Recht...

Ich mache aus prinzipiellen und ethischen Gründen KEINE  ANWALTLICHE RECHTSBERATUNG mehr, - ggf. kann ich ihnen (ohne Gewähr) m.E. vertrauenswürdige Anwält*innen empfehlen.

Gerne erkläre ich Ihnenim Rahmen eines Coachings allgemein Einiges zum Verständnis der Justiz - denn die sog. Mühlen der Justiz können gnadenlos sein und starke Ohnmachtsgefühle auslösen.

Gerichtsverfahren sind formelle Verfahren mit verbindlichen Regeln für die Erfassung eines Konfliktes und einem durch gesetzliche Regeln vorgegebenen Rahmen für Lösungen. Eine dritte Instanz oder Person, das Gericht, wird ermächtigt, über den Konflikt zu entscheiden. Eine gerichtliche Entscheidung in einen Konflikt, z.B. ein Urteil, bedeutet aber meistens, dass einer total verliert, und der andere total gewinnt.

Eine gerichtliches Verfahren hat zum Ziel, ein Urteil auf gesetzlicher Grundlage zu finden, dies ist aus verschiedenen Gründen sehr oft nicht deckungsgleich mit dem, was sich die einzelnen Rechtssuchenden als gerecht oder moralisch vorstellen.

Es liegt in der Natur der formellen Verfahren, dass nicht gewährleistet ist, dass eine für alle Beteiligten - angesichts des persönlichen Aufwandes und der Einseitigkeit der Lösung meist nicht einmal für den “Gewinner” - optimale oder sinnvolle Lösung des Konfliktes gefunden wird.

Erfreulich ist es aus meiner Sicht, dass immer mehr Anwältinnen und Anwälte es ebenfalls sinnstiftender und befriedigender finden, in kompetenter Weise zu einem auch menschlich angemessenen Ergebnis von Konflikten beizutragen, z.B. durch die Einbindung einer Mediation bei gleichzeitigem "Waffenstillstand" – auch wenn dazu im Einzelfall herkömmliche anwaltliche Automatismen einer gründlichen Prüfung unterzogen werden müssen. Hilfreich dazu sind die von mir ins Leben gerufenen "Uttinger Treffen", siehe bitte bei Gewaltfreie Kommunikation in der Justiz.

Eine zurückhaltendere Inanspruchnahme der überlasteten Gerichte würde schließlich uns allen zugute kommen.

Rechtsstreitigkeiten kosten Zeit, Geld und Nerven.